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Stichwort »Hartz IV«

Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden seit Jahresanfang zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst, dem Arbeitslosengeld II, das erwerbsfähigen Arbeitslosen im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld I gewährt wird. Auch Erwerbslose, die bislang Sozialhilfe bezogen haben, erhalten jetzt das Arbeitslosengeld II.
Damit bekommen alle erwerbsfähigen Arbeitslosen den gleichen Zugang zu Leistungen der Arbeitsförderung. Alle Bezieher des Arbeitslosengelds II werden in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Der Anspruch ist zeitlich unbegrenzt und orientiert sich an der Bedürftigkeit des oder der Einzelnen.

Artikel vom 28.01.2005