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Stichwort Militärjustiz


Die deutsche Polizei übergibt straffällig gewordene britische Soldaten in der Regel der Militärpolizei. Das sieht das NATO-Truppenstatut so vor. Die Soldaten und ihre Familien unterliegen zwar deutschem Recht, mögliche Straftaten werden aber von britischen Militärrichtern geahndet. Die nächsten für Paderborn zuständigen Militärgerichte sind in Gütersloh, Osnabrück, Hohne und Mönchengladbach. Erste Instanz für ein Delikt ist aber stets der jeweilige Kommandeur. Er hat die juristische Befugnis eines Amtsgerichts. Im Gegensatz zum britischen Zivilrecht gibt es im britischen Militärrecht keine Jury, sondern ein Gremium, das neben dem Vorsitzenden mit drei bis fünf Offizieren besetzt ist, die ähnlich wie deutsche Schöffen agieren. Sie entscheiden über Schuld oder Unschuld, der Richter über das Strafmaß. Auch Militärprozesse sind meistens öffentlich. re

Artikel vom 27.01.2005