28.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Fall Fuchs« geht in nächste Runde

Betriebsratsvorsitzender von Geba-Küchen klagt gegen Kündigung

Löhne/Herford (per). Der Streit zwischen Geba-Küchen und dem Betriebsratsvorsitzenden Michael Fuchs ist in seine entscheidende Phase eingetreten. Das Amtsgericht Herford muss entscheiden, ob die vom Unternehmen ausgesprochene Kündigung Fuchs' rechtskräftig ist. Das Verfahren wurde gestern jedoch aus Zeitgründen vertagt und soll nun am 10. Februar fortgesetzt werden.

Die LÖHNER ZEITUNG hat bereits mehrfach über den »Fall Fuchs« berichtet, zuletzt in der Ausgabe vom 23. Dezember 2004. Der Betriebsratsvorsitzende war von Seiten der Geba-Geschäftsführung Ende Februar vergangenen Jahres des Diebstahls bezichtigt worden und hat seitdem Hausverbot. Eine von Geba-Küchen beauftragte Detektei will ihn dabei beobachtet haben, wie er einen Karton mit Türgriffen im Wert von etwa 150 Euro unter sein Auto schob. Das zivilrechtliche Verfahren gegen Fuchs war im Dezember vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen ohne Auflagen eingestellt worden.
Gestern sahen sich die beiden Parteien trotz der Entscheidung des Amtsgerichtes vor dem Arbeitsgericht Herford wieder. Aufmerksam verfolgt wurde der Prozess auch von der IG Metall, die in dem Fall Fuchs einen »unerhörten Vorgang« sieht. Peter Kleint, erster Bevollmächtigter der Gewerkschaft, ist sich sicher, dass Michael Fuchs unschuldig ist: »Hier will ein Arbeitgeber einen unbequemen Betriebsrat loswerden. Aus unserer Sicht darf man mit solchen Aktionen nicht vor Gericht durchkommen«, sagte er gegenüber der LÖHNER ZEITUNG.
Den Hauptteil der Verhandlung machte die Befragung der von der Firmenleitung beauftragten Detektive aus. »Es hat sich gezeigt, dass die drei Zeugen in wesentlichen Fragen unterschiedlicher Auffassung über den Geschehensablauf waren«, resümierte Michael Fuchs' Verteidiger Klaus Pahde die Befragung. Zwar sei es das gute Recht der Detektive, sich nicht mehr an Einzelheiten erinnern zu können, dennoch müsse eine Entscheidung des Arbeitsgerichts zu Gunsten seines Mandaten ausfallen, wenn Fragen offen blieben, gab sich der Herforder Anwalt zuversichtlich, was die Fortsetzung des Verfahrens angeht.
Als überraschend bezeichnete die Verteidigung die Aussage der Zeugen, dass die Detektei einzig auf die Observierung des Betriebsratsvorsitzenden angesetzt worden sei. »In den bisherigen Verhandlungen war es so dargestellt worden, als sei der Wachschutz wegen eines allgemeinen Verdachts von Diebstählen in dem Betrieb beauftragt worden. Jetzt stellt sich heraus, dass es eine einzige und gezielte Aktion auf Herrn Fuchs war, auf den bis zu fünf Personen angesetzt waren. Das wirft ein anderes Licht auf den Auftraggeber, den Werksleiter«, erklärte Klaus Pahde.
Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt gab sich entsprechend siegessicher: »Heute Morgen war ich noch nicht so zuversichtlich. Ich hatte aber auch nicht so viele Ungereimtheiten erwartet.Es ist zwar noch etwas aus dem Weg zu räumen, doch sind wir hoffnungsvoll.«
Fortgesetzt wird die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Herford am Donnerstag, 10. Februar, um 13 Uhr.

Artikel vom 28.01.2005