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Anlieger müssen Gehwege räumen


Kirchlengern (BZ). Vereiste Fahrbahnen und Gehwege in den Wohn- und Nebenstraßen in Kirchlengern lassen Anwohner nach der Gemeinde rufen, die hier für Abhilfe sorgen soll. Gefordert sind in der Regel allerdings die Anwohner selbst, die nach der gemeindlichen Winterdienstsatzung zur Räumung der Gehwege verpflichtet sind. Eine Winterdienstpflicht für die Fahrbahnen in den Wohn- und Nebenstraßen trifft weder die Gemeinde noch die Anlieger. Hier obliegt es jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer, sein Fahrverhalten den Witterungsbedingungen entsprechend anzupassen. Für die Reinigungspflicht der Anlieger sind nach der gemeindlichen Satzung bestimmte Zeiträume vorgegeben. Danach besteht für die Gehwege die Reinigungspflicht in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind montags bis samstags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.

Artikel vom 27.01.2005