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Betrunkener Autofahrer
muss für Unfall blechen

24-Jähriger hatte Verkehrssituation falsch eingeschätzt

Versmold (hj). Zu einer Geldbuße von 2700 Euro verurteilte gestern das Amtsgericht einen 24-jährigen Maler aus Bad Laer, der stark alkoholisiert am 6. Juni 2004 einen Verkehrsunfall auf der Laer Straße verursacht hatte. Außerdem muss der Mann weitere neun Monate seinen Führerschein abgeben.

Richter Peeter Wilhelm Pöld folgte damit nicht dem geforderten Strafmaß von Staatsanwaltschaft und des Vertreters des Nebenklägers, die neun Monate zur Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verlangten. Pöld hielt dem Angeklagten zugute, dass er sich vor Gericht geständig zeigte und zur Unfallzeit absolut fahruntüchtig war. Der Unfallhergang lag jedoch darin begründet, dass der Mann sich bei einem Überholmanöver völlig falsch verhielt, die Situation falsch eingeschätzte.
Der Angeklagte hatte am Vorabend zum 6. Juni mächtig dem Alkohol zugesprochen. Von etwa 22 Uhr abends bis fünf Uhr morgens habe er viel getrunken, gab er vor Gericht an. Dann sei er schlafen gegangen. Kurz vor 20 Uhr am 6. Juni habe er dann seine Freundin nach Bad Laer bringen wollen. Auf der Laer Straße habe er einen Motorradfahrer überholt, jedoch dabei den Gegenverkehr übersehen. »Ich war unsicher, ob ich es noch schaffen würde. Also habe ich abgebremst und habe wohl mit der Stoßstange das Motorrad berührt«, schilderte er den Hergang. Bei der anschließenden Blutprobe im Krankenhaus wurde noch ein Blutalkoholwert von mehr als 1,12 Promille gemessen.
Der Motorradfahrer, ein 39-jähriger Controller aus Hagen, kam an diesem Abend aus Versmold. Er schilderte vor dem Haller Amtsgericht, dass er sich nur noch daran erinnern könne, dass »plötzlich das Hinterrad weg ging und ich den Baum auf mich zukommen sah.« Dann kollidierte der Mann mit dem Baum und verletzte sich ziemlich schwer an der rechen Körperseite. Auch die entgegenkommende Pkw-Fahrerin hatte das so gesehen. »Ich hatte nur gedacht, dass mit dem Überholen könnte sehr knapp werden.«

Artikel vom 27.01.2005