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Roller werden rasende Geschosse

Leichter Umbau für erheblich mehr PS - Polizei will das Frisieren hart bestrafen

Von Curd Paetzke und André Best
Kreis Gütersloh (WB). Für Jugendliche ist ein Roller oft der erste Schritt ins mobile und motorisierte Leben. Doch die 25 km/h, die man mit dem »Miniführerschein« fahren darf, sind vielen zu langsam. Tuning macht aus harmlosen Zweirädern echte Geschosse. Geschwindigkeiten von 80 oder gar mehr als 100 Stundenkilometern sind keine Seltenheit. Doch die Polizei kennt alle Tricks und Kniffe.

»Frisieren« ist nun einmal illegal. Wer schneller unterwegs ist, als es der Gesetzgeber erlaubt, der bringt nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr«, sagt der Haller Polizeihauptkommissar Klaus Stiller. Fakt ist: Fahrer ab 15 Jahren dürfen mit einem (mechanisch oder elektronisch gedrosselten) Roller nicht schneller als 25 Stundenkilometer unterwegs sein, Fahrer ab 16 (mit dann entdrosselten Fahrzeugen) dürfen nicht schneller als 45 km/h fahren.
Die Polizei bereitet sich schon jetzt auf die »Roller-Saison« vor. Seminare werden veranstaltet, damit die Beamten sämtliche Tricks der Jugendlichen durchschauen. Die Rollerfahrer müssen sich künftig verstärkt auch auf Kontrollen gefasst machen. Im Kreis Herford war das kürzlich der Fall. Haarsträubend: Bei einem Drittel der 300 kontrollierten Roller war an Zylindern, Vergasern oder Auspuffanlagen »herum gebastelt« worden.
Damit soll bald Schluss sein. Die Polizei will knallhart gegen Roller-Fahrer vorgehen, die ihre »Kisten« manipuliert haben. Erst recht, weil das Tuning oder Entdrosseln nicht nur recht einfach, sondern auch noch relativ preiswert ist. Was der Polizei die Arbeit erschwert, sagt Klaus Stiller: »Entsprechende Teile gibt es im Internet, beispielsweise im Auktionshaus Ebay. Werden sie eingebaut, dann sind hohe Geschwindigkeiten möglich.« Nicht selten werden Rollerfahrer mit 130 Stundenkilometer erwischt. In solchen Fällen wird das »Geschoss« gleich vor Ort von Polizeibeamten demontiert.
Überhaupt sollten Jugendliche, die an ihren Fahrzeugen Veränderungen vornehmen, an die Folgen denken: Sie erhalten eine Mängelkarte, müssen den Roller in den ursprünglichen Zustand versetzen und beim TÜV vorstellig werden. Außerdem ist das Rasen mit getunten Rollern eine Straftat. Und wenn ein manipulierter Motorroller in einen Unfall verwickelt wird, kann es noch unangenehmer werden. Häufig zahlt dann auch die Versicherung nicht. Auch Eltern stehen in der Pflicht, denn sie haften im Ernstfall für ihre Kinder.
Klaus Stiller: »Rollerfahrer, die ihre Fahrzeuge zu ÝGeschossenÜ umfunktionieren, müssen sich künftig warm anziehen. Wer dreimal von uns erwischt wird, muss damit rechnen, dass der Roller in der Schrottpresse landet.«

Artikel vom 26.01.2005