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ATU-Filiale
jetzt wieder
wahrscheinlich

Überarbeitete Bauvoranfrage

Schloß Holte-Stukenbrock (kl). Wird es nun doch eine ATU-Filiale an der Holter Straße geben? Davon kann man ausgehen, wenn die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Stadtentwicklung (WiBaSta) am kommenden Montag dem Vorschlag der Stadtverwaltung folgen.

Das liest sich in der seit gestern vorliegenden Tischvorlage des Ausschusses so: »Der WiBaSta stimmt einer Befreiung zur Errichtung einer ATU-Station durch die Firma TELUS GmbH & Co. Zwölfte KG auf dem Grundstück Holter Straße, Flur 15, Flurstück 1231, zu«.
Eine erste Bauvoranfrage zur Errichtung einer ATU-Station (ATU = Auto Teile Unger) war im Mai vergangenen Jahres bei der Stadtverwaltung eingegangen und im Juli vom Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen abschlägig beschieden worden (das WESTFALEN-BLATT berichtete seinerzeit mehrfach). Der Grund: Nach Auskunft der Fachbehörden handele es sich um einen Einzelhandelsbetrieb, der am geplanten Standort nach den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes nicht zulässig sei. Zusätzlichen Druck hatten rund 30 hiesige Autohändler und die Industrie- und Handelskammer gemacht. Während die Autohändler befürchteten, dass ihnen die Kundschaft wegbleiben können, sah die IHK in der ATU-Ansiedlung eine Aufwertung des Standortes Holter Straße, der zu viel Kaufkraft aus den Ortszentren ziehen könnte.
Nach Darstellung der Stadtverwaltung ist diesen Bedenken in der neuen Bauvoranfrage Rechnung getragen worden. So sei eine deutliche Verringerung der Ausstellungsfläche sowie der Einzelhandelsfläche vorgenommen worden. Im Vergleich zu anderen Kfz-Betrieben sei davon auszugehen, dass der jetzt geplante Einzelhandelsanteil im »durchaus üblichen Rahmen« liege. Mit anderen Worten: Nach den neuen Plänen wäre der Betrieb nun wirklich mehr Werkstatt als Verkaufsladen.
Die Grundrisse machen das deutlich. Der Baukörper ist darauf ungefähr um ein Drittel geschrumpft. Ausstellung und Reparaturannahme müssen auf den neuen Zeichnungen mit rund 200 Quadratmetern auskommen (alter Plan: 370 Quadratmeter), der Montagebereich hat sich dagegen von 170 auf 200 Quadratmeter vergrößert. Von knapp 300 auf 215 Quadratmeter ist die Lagerfläche verkleinert worden.
Die Befürchtung der IHK, dass der Betrieb mehr Kundschaft in das Gebiet der Einkaufmärkte an der Holter Straße ziehen können, teilt die Stadt ohnehin nicht. Der Kundenanteil, der nur wegen ATU den Standort anfahren wird, werde wohl eher in der Minderheit bleiben.
So kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter besonderer Abwägung der Interessen geboten erscheine. Zum Einspruch der heimischen Autohändler heißt es, durch das Bauordnungs- und Planungsrecht könne kein Konkurrenzschutz betrieben werden.

Artikel vom 27.01.2005