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An jedem Mittwoch berichtet das WESTFALEN-BLATT über die Wirtschaft im Kreis Gütersloh. Über Anregungen und Hinweise freut sich der verantwortliche Redakteur, Dr. Stephan Rechlin,
% 05241/870634, Email: Guetersloh@westfalen-blatt.de

Behinderte in
Arbeit bringen
Kreis Gütersloh (WB). Ein neues Sonderprogramm eröffnet arbeitslosen Schwerbehindertenzusätzliche Beschäftigungschancen. Dafür stehen in den kommenden drei Jahren 44 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bereit, die Betriebe zahlen müssen, die nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt haben.
Auf die Umsetzung des Sonderprogramms haben sich die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland in Köln und Westfalen-Lippe in Münster sowie die Regionaldirektion Nordrhein Westfalen der Bundesagentur für Arbeit verständigt. Derzeit sind landesweit 45 700 Schwerbehinderte gemeldet, 1400 oder gut drei Prozent mehr als Ende Oktober 2003. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bielefeld waren es 1328 Menschen, ein Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Arbeitslose Schwerbehinderte, die zum Beispiel über 50 Jahre alt oder langzeitarbeitslos sind, sollen mit Hilfe des Programms in sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse einmünden. Gleichzeitig wird der Übergang aus Werkstätten für behinderte Menschen, aus Sonderschulen für geistig-, körper- oder sinnesbehinderte Jugendliche oder aus integrativen Schulen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Bis Ende 2007 stehen den Agenturen für Arbeit 30 Millionen Euro zur Vermittlung in eine Beschäftigung und den beiden Integrationsämtern jeweils sieben Millionen Euro für ergänzende finanzielle Förderungen zur Verfügung. Mit diesem Geld zahlen die Agenturen für Arbeit Einstellungsprämien an Arbeitgeber und übernehmen die Kosten einer Probebeschäftigung für bis zu neun Monate. Die Integrationsämter bieten Arbeitgebern eine Aufwandsentschädigung für Praktikumsplätze, gewähren ein individuelles Integrationsbudget oder finanzieren besondere Maßnahmen. Weitere Informationen können unter der Internetadresse: »www.echtefoerderung.de« oder unter % 0 52 41/86 11 23.

Neuer Ratgeber
zu Hartz IV
Gütersloh (WB). Mit dem neuen Ratgeber »Hartz IV - Mein Recht auf Arbeitslosengeld II« will die Verbraucherzentrale etwas mehr Durchblick im Dickicht der Gesetze schaffen. Das Buch informiert anhand zahlreicher Fallbeispiele über die Neuregelungen des Sozialgesetzbuches und gibt Antworten auf alle Fragen, die Arbeitslosen zum Thema Hartz IV auf den Nägeln brennen: Welchen Anspruch gibt es auf die Leistungen, welche Pflichten stehen dem gegenüber? Schritt für Schritt zeigt das Buch, wie der Antrag auf Leistungen ausgefüllt wird. Checklisten und Musterbriefe zählen zum Service. Der Ratgeber kostet 9,80 Euro und ist über die Verbraucherzentrale in Gütersloh (Stadtbibliothek) zu beziehen.

Artikel vom 26.01.2005