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Jedes Ei wird
jetzt registriert

Auch Gänsezüchter müssen strengere gesetzliche Bestimmungen einhalten.Foto: dpa

Neue Vorschriften für Geflügelhalter

Kreis Herford (HK). Die seit 10. November geltende neue Fassung der Geflügelpestverordnung enthält wichtige Änderungen für Geflügelhalter. Betroffen sind Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln. Jeder Geflügelhalter muss jetzt ein Register führen und drei Jahre aufbewahren.

In diesem Register hat der Geflügelhalter beim Zugang von Geflügel zu dokumentieren, welche Art Geflügel er bekommt, wer Vorbesitzer der Tiere war und welches Transportunternehmen die Tiere geliefert hat. Vorbesitzer und Transportunternehmer sind durch Name und Anschrift festzuhalten. Vergleichbares gilt beim Abgang von Geflügel: Datum des Abgangs, Transportunternehmer, Empfänger und die Art des Geflügels sind im Register festzuhalten. Zudem müssen Betriebe, die über 100 Stück Geflügel halten, täglich die Anzahl verendeter Tiere in einem Register aufzeichnen. Werden über 1000 Stück Geflügel gehalten, muss täglich zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes mit erfasst werden. Neu ist auch: Jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- undAusstallung von Geflügel tätig ist, muss Aufzeichnungen darüber führen, inwelchem Betrieb sie für welche Zeitdauer beschäftigt war, was genau die Tätigkeit war und mit welcher Geflügelart gearbeitet wurde. Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbetrieb mit einerBestandsgröße bis 100 Tieren Verluste von mindestens drei Tieren und bei Betrieben mit einer Bestandsgröße über 100 Tieren Verluste über zwei Prozent auf oder ändert sich die Legeleistung oder Gewichtszunahme erheblich, so hat der Besitzer unverzüglich durch einen Tierarzt die Ursache untersuchen zu lassen. Des weiteren müssen Geflügelbesitzer sicherstellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, diese Arbeit nur in gereinigter Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung ausführen darf.
Für Besitzer von Geflügelbeständen mit über 1000 Tieren gelten besondere Auflagen: Dann ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels gegen unbefugten Zutritt und unbefugtes Befahren gesichert sind. Der Besitzer ist für die Reinigung und Desinfektion von Kadavertonnen, Geräten, Fahrzeugen und Kleidung sowie für die unschädliche Beseitigung von Einwegmaterialien verantwortlich.
Neben der Geflügelpestverordnung gab es auch eine Änderung der Viehverkehrsverordnung: Jeder, der Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln hält, ist jetzt verpflichtet, seine Tiere ordnungsgemäß und fristgemäß der zuständigen Behörde zu melden. Details der neuen Bestimmungen könne auf der Internetseite »http://www.kreis-herford.de« nachgelesen werden.

Artikel vom 28.01.2005