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Menschenhändler
hinter Gittern

Amtsgericht verurteilt Kurden (48)

Von Wolfgang Clemm
Herford (HK). Wegen (mindestens) zweifachem schweren Menschenhandels und Vergewaltigung einer 18-jährigen Litauerin wurde der yesidische Kurde Yildirim H. (Name geändert) gestern zwei Tage vor seinem 49. Geburtstag vom Herforder Schöffengericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Während seine zehnköpfige Familie in Bielefeld Sozialhilfe bezog, hatte der Angeklagte von Dezember 2003 bis zum September 2004 in Herford den Bordellbetrieb »B 7« geführt.

Die Strafe wurde umgehend rechtskräftig, Staatsanwalt Franz- Josef Weber »lud« Yildirim H. zum sofortigen Strafantritt ein.
Der geständige Angeklagte hatte nach dreimonatiger Untersuchungshaft gehofft, zur Verlobung einer Tochter und der Beschneidungsfeier eines Sohnes auf freien Fuß zu kommen. Daraus wurde nichts: »Seit 25 Jahren leben Sie in Deutschland, meistens von öffentlicher Unterstützung. Trotzdem ziehen sich durch die ganzen Jahre schwerste Straftaten.«
1993 hatte H. wegen Waffenhandels vom Herforder Schöffengericht zwei Jahre mit Bewährung erhalten, auch Betäubungsmitteldelikte kamen hinzu. Vor vielen Jahren kamen in Hiddenhausen beim Brand seines Hauses die Nebenfrau und zwei seiner Kinder ums Leben.
Verteidiger Ralf Lindrath hatte vor der Verhandlung ein Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft erzielt: Yildirim H. macht unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine geständige Aussage und ersparte den drei Frauen, neben der 18-Jährigen auch zwei 22-Jährigen aus Russland und Lettland, die Zeugenaussage vor Gericht.
Die Osteuropäerinnen waren richterlich vernommen worden, in einem Fall wurde sogar ein Glaubwürdigkeitsgutachten angefertigt. »Ohne ein Geständnis hätte ich die Verweisung ans Landgericht Bielefeld (mit möglicherweise deutlich höherem Strafmaß) beantragt«, führte der Vertreter der Anklage aus.
Das »B 7« (»Bahnsteig 7« des Herforder Bahnhofes) ist Gerichten und Polizei als besonders abstoßendes Bordell bekannt, in denen Frauen aus Osteuropa fast ausschließlich türkischen Kunden zu Willen sein müssen. In regelmäßigen Abständen stehen die neuen Betreiber auch wegen anderer Delikten vor Gericht.

Artikel vom 22.01.2005