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Befugnisse
beschnitten

Rat »schwächt« Bluhm


Willebadessen (ben). Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willebadessen hat die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse des neu gewählten hauptamtlichen Bürgermeisters Hans Hermann Bluhm am Mittwochabend weitreichend beschnitten. Die Entscheidung fiel einstimmig.
Auf Antrag der CDU-Fraktion, den Heinrich Ernst kurz vortrug, wird der Rat der Stadt Willebadessen nun personalrechtliche Kompetenzen und Befugnisse teilweise wieder selbst übernehmen. Die SPD-Fraktion begrüßte dieses Vorgehen ausdrücklich. Zukünftig darf der Bürgermeister nur noch personalrechtliche Entscheidungen treffen über Gemeindebedienstete für alle Stellen bis zur Besoldungsgruppe A 8 bei Beamten und BAT-Vergütung bei Angestellten sowie für Beschäftigte im Lohnverhältnis. Das weitere Entscheidungsrecht obliegt jetzt dem Rat. Vierteljährlich muss Bluhm den Rat ferner über Auftragsvergaben und Personalangelegenheiten umfassend informieren.

Artikel vom 21.01.2005