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30-Jähriger bricht
Freundin zwei Finger

Wertheraner zu 2 100 Euro Strafe verurteilt

Werther/Halle (xe). Weil ein 30-jähriger Wertheraner seiner 21-jährigen Freundin zwei Finger gebrochen und sie ins Gesicht geschlagen hatte, wurde er gestern vom Haller Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2 100 Euro verurteilt.

Die 21-jährige Einzelhandelskauffrau aus Sassenberg wollte am 16. November 2003 vor einem Discobesuch noch ein Nickerchen abhalten. Daraus wurde nichts, weil der Angeklagte den Wecker ausgemacht hatte. Die beiden verschliefen. Daraufhin wurde die junge Frau sauer und riss den Angeklagten aus dem Schlaf. Dieser brach ihr aus Wut den Zeigefinger. Ihrer Mutter und ihren Freunden erzählte die 21-Jährige allerdings - um ihren Freund zu schützen - dass sie sich den Finger an der Bettkante geklemmt habe. Diese Aussage machte auch der 30-jährige vor Gericht.
Die zweite Körperverletzung ereignete sich am 15. Mai 2004 auf einer Rückfahrt von Enschede nach Werther. Auf dem Hinweg soll - nach Aussage des Angeklagten und der Zeugin - noch alles in Ordnung gewesen sein. Uneinig waren sich die beiden darüber, was auf dem Weg nach Hause passiert war. Die 21-Jährige erzählte, sie habe ihren Freund geschlagen, weil dieser sie erniedrigt habe. Daraufhin soll er sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihren kleinen Finger gebrochen haben. Aus Angst habe sie ihn mit den Füßen getreten. Wo sie ihn genau getroffen hatte, konnte die junge Frau nicht sagen.
Der Angeklagte sah die Sache aus anderer Sicht: Sie hätten sich noch auf einem Enscheder Parkplatz gestritten. Die Sache sei eskaliert, weil sie ihn mehrmals geschlagen habe. Er habe sich »aus Reflex« gewehrt.
Dem Staatsanwalt und Richter erschien die Aussage der Zeugin glaubhafter, als die des Angeklagten. Die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Strafsumme in Höhe von 4 800 Euro senkte Richter Peeter Wilhelm Pöld auf 2 100 Euro, weil der Angeklagte nicht vorbestraft war.

Artikel vom 20.01.2005