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Es gibt Zivildienstplätze

Kliniken im Mühlenkreis erwarten Bewerbungen


Lübbecke / Rahden / Minden (WB). Wegen der im Jahr 2003 geänderten Heranziehungs-Richtlinien des Bundesamtes für den Zivildienst haben sich neue Möglichkeiten für die Ableistung des Zivildienstes im Klinikum Minden sowie in den Krankenhäusern Lübbecke und Rahden ergeben. Veröffentlichungen haben in der zurückliegenden Zeit sicherlich bei vielen zukünftigen Zivildienstleistenden Unsicherheiten ausgelöst und zu Fragen über die Kontingentierung (Herabsetzung) der vorhandenen Zivildienstplätze, Beendigung der Wehrpflicht und vielen anderen Punkten geführt.
Seit dem 1. Juli 2003 gelten in Anlehnung an die Praxis der Bundeswehr neue HeranziehungsRichtlinien für den Bereich des Zivildienstes. Neben den gesetzlichen Regelungen zur Befreiung vom Zivildienst werden nicht mehr einberufen:
¥ alle mit der Tauglichkeitsstufe 3 gemusterten Zivildienstpflichtigen;
¥ alle verheirateten Zivildienstpflichtigen und Zivildienstpflichtige in eingetragener Lebensgemeinschaft;
¥ alle Zivildienstpflichtigen, die das 23. Lebensjahr bzw. bei Zurückstellung das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Durch die neuen Bestimmungen sind in den drei Kliniken Zivildienstplätze frei, die ab sofort wieder besetzt werden können. Alle Zivildienstpflichtigen, die nicht von dieser Regelung betroffen sind, haben jetzt die Möglichkeit, sich in den Kliniken um einen Zivildienstplatz zu bewerben.
Ansprechpartner in den Zweckverbandskliniken ist für das Klinikum Minden, H. Flache, Telefon 05 71 / 80 12 00 8 und für die Krankenhäuser Lübbecke und Rahden Fr. Schuischel, Telefon 0 57 41 / 35 10 16.

Artikel vom 21.01.2005