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100 000 Euro Abfindung für 81 Kündigungen

Krankenhaus-Mitarbeiter klagen

Von Hubertus Hartmann
Büren (WV). »Das ist doch lachhaft«, entrüstet sich eine der Klägerinnen im Gerichtssaal. Sie gehört zu den 81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürener St. Nikolaus-Hospitals, die vor einem halben Jahr die Kündigung bekommen haben. Das neue Management möchte sie alle zusammen mit insgesamt 100 000 Euro abspeisen.

Weil Abteilungen und Stationen geschlossen, die Patientenbetten von 123 auf 63 reduziert wurden, musste die halbe Belegschaft gehen. Reinigungskräfte, Küchenhelferinnen, Verwaltungsangestellte, Krankenschwestern und Ärzte verloren ihren Job. Einige haben inzwischen einen neuen gefunden, darunter offenbar alle Ärzte, andere klagen auf Weiterbeschäftigung. 32 von zuvor über 40 Verfahren sind beim Arbeitsgericht noch anhängig.
»Es liegt auf der Hand, dass bei einer Teilschließung Arbeitsplätze wegfallen«, sagte gestern Arbeitsrichterin Silke Petersen. Es sei aber schwierig zu ermitteln, welche. Wird etwa die Putzfrau, die sich auch um den Blumenschmuck der Krankenhauskapelle kümmerte, nicht mehr gebraucht? Oder die Mitarbeiterinnen der Pforte? Sie machten früher die Neuaufnahmen. Das soll jetzt auf der Station geschehen. »Und für die Patienten bleibt immer weniger Zeit«, weiß eine Krankenpflegehelferin.
Für sie ist ebenfalls kein Platz mehr. »Wir beschäftigen nur noch examinierte Krankenschwestern«, erklärt Krankenhaus-Anwalt Clemens Wirth. »31 Vollzeitkräfte reichen zur Abdeckung des Dienstplans, das funktioniert.«
Viele der entlassenen Hilfskräfte sind über 50 Jahre alt, etliche seit 20 oder 30 Jahren im Nikolaus-Hospital beschäftigt. »Obwohl sie stets das Gleiche getan haben, wie die examinierten Krankenschwestern, haben die meisten keine Chance auf einen neuen Job«, redet ihr Anwalt Ulrich Röttinghaus Klartext. Letztlich gehe es um die Höhe der Abfindung.
In einer Art »Sozialplan mit Härtefonds« hat die Krankenhausträger dafür maximal 100 000 Euro bereit gestellt. Mitte Februar will Richterin Petersen die ersten Urteile verkünden. Aber zwischenzeitlich soll noch einmal über eine mögliche Weiterbeschäftigung oder höhere Abfindungszahlungen verhandelt werden.
Noch ungeklärt ist auch die Frage, ob die drei Krankenhäuser Johannisstift Paderborn, evangelisches Krankenhaus Lippstadt und St. Nikolaus Büren nicht als einheitlicher Betrieb anzusehen sind und die Sozialauswahl dementsprechend erweitert werden muss.

Artikel vom 20.01.2005