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Beispielfälle sollen helfen

Fortbildung auf dem Gebiet Sozialrecht


Lübbecke (WB). Das alte Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde am 1. Juli 2004 durch das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und das SGB XII (Sozialhilfe) ersetzt. Dabei wurden fast alle Bereiche der Sozialhilfe verändert. Zusätzlich ist die Bewilligungspraxis der Leistungsträger immer restriktiver geworden.
Sozialarbeiter in der Alten- und Behindertenhilfe können sich im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der Kompetenzwerkstdatt »Demenz« im Mühlenkreis zusammen mit der Anna-Luise-Altendorf-Stiftung anhand von Fallbesprechungen mit der neuen Rechtslage vertraut machen sowie Bedarfslagen, Antragstellungen und Widerspruchsbegründungen fallbezogen diskutieren.
Ziel der Veranstaltungen ist es, praktische Hilfen für konkrete Fälle zu bekommen, die von allgemeinem Interesse sind und voneinander zu lernen. Termine sind am 25. Februar, 29. April, 24. Juni und 28. Oktober jeweils von 13.30 bis 17 Uhr in der Anna-Luise-Altendorf-Stiftung, Goethestr. 4, Minden. Geleitet wird die Fortbildung von Silvia Pöld-Krämer, Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Bielefeld.
Anmeldung und Information bei Parivital, Bahnhofstr. 29 a, 32312 Lübbecke, Tel. 0 57 41 / 34 24 32 oder unter www.parivital.org.

Artikel vom 27.01.2005