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Zweite Hepburn-Marke

Sammler erwartet mindestens 20 000 Euro

Schauspielerin Audrey Hepburn schmückt die verbotene Marke.

Frankfurt (dpa). Ein Frankfurter Sammler hat ein zweites Exemplar der verbotenen Briefmarke mit dem Konterfei der Schauspielerin Audrey Hepburn (1929-1993) in seinen Alben entdeckt. Der 77-Jährige werde das wertvolle Stück im Juni bei einem Frankfurter Auktionshaus versteigern lassen, sagte der Sprecher des Bundes der Deutschen Philatelisten (BDPh), Reiner Wyszomirski, in Bonn. Dabei soll der Ausruf für die in Stempel und Zähnung einwandfreie Marke bei 20 000 Euro liegen. Die Briefmarke war bei dem Frankfurter Sammler vor etwa einem Jahr eingegangen. Er hatte sie mit dem Vermerk »Nicht im Katalog« in einem seiner Alben abgelegt. Als er Anfang Januar Berichte über die Entdeckung der Hepburn-Marke in Bayern las, ließ der Frankfurter »seine Hepburn« vom BDPh-Experten Andreas Schlegel in Berlin prüfen, der auch schon den leicht beschädigten bayerischen Fund begutachtet hatte. Der Befund lautete: »Echt und einwandfrei«.
Die Marke war gleich nach Drucklegung im Jahr 2001 wegen Einspruchs eines Hepburn-Sohnes verboten und nicht in Umlauf gebracht worden. Zu Archivzwecken erhielten die Deutsche Post, die Bundesdruckerei und das Bundesfinanzministerium einige Bögen mit je zehn Marken mit dem Hepburn-Motiv.

Artikel vom 18.01.2005