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Schwierigkeiten mit vorläufigen Pässen

Einwohnermeldeamt rät zur rechtzeitigen Beantragung


Rahden (WB). Das Einwohnermeldeamt der Stadt Rahden weist darauf hin, dass Personalausweise und Reisepässe nach zehn oder fünf Jahren ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Zur Beantragung, die etwa sechs Wochen vor Ablauf des alten Ausweises/Passes erfolgen sollte, muss jeder persönlich erscheinen. Mitzubringen sind: der alte Pass/Ausweis oder das Familienbuch/Geburtsurkunde sowie ein neues Lichtbild. Die sonst kurzfristig ausgestellten Pässe mit Gültigkeit von einem Jahr und die Kinderausweise werden von den USA seit Oktober 2004 nicht mehr anerkannt. Es hat angeblich auch schon bei der Einreise in andere außereuropäische Länder vereinzelt Schwierigkeiten mit den vorläufigen Pässen gegeben.
Für die Ausstellung eines Kinderausweises muss ein Antrag - unterschrieben von beiden Elternteilen -Êunter Vorlage des Familienbuches oder der Geburtsurkunde gestellt werden. Ab dem zehnten Lebensjahr wird ein Passfoto benötigt Einige Länder fordern auch unter zehn Jahren ein Bild. Die Ausstellungszeit beträgt eine Woche. Zuständig im Einwohnermeldeamt sind: Fr. van Ooyen, Zimmer 18, Tel. 7346, und Fr. Kolbus, Zimmer 18a, Tel. 7321. Die Dienstzeiten sind: Montag bis Freitag, 8 bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag auch 14 bis 16 Uhr sowie Donnerstag 14 bis 18 Uhr.

Artikel vom 18.01.2005