15.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Ein tierischer
Gerichtsfall

Hundehalter im Streit


Löhne/Bad Oeynhausen (wol). Eine Auseinandersetzung, in deren Verlauf es zu Handgreiflichkeiten und einem Faustschlag kam, endete für den Angeklagten Hans B. aus Löhne am Freitag vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen mit einem milden Urteil: Er wurde von Richterin Britta Kurhofer-Lloyd zu einer Wiedergutmachungszahlung von 800 Euro verurteilt. Der Geschädigte, Walter M., will das Geld für die Opfer der Flutkatastrophe in Südasien spenden.
Auslöser für das Treffen vor dem Gericht war ein Streit zwischen Hundebesitzern. Der Angeklagte spazierte im September 2003 mit seiner Freundin und seinem kleinen Hund in Höhe des Mittelbachs, als ihm Walter M. und seine Frau mit zwei Hunden entgegen kam, einer Deutschen Dogge und einem Terrier. Die beiden Vierbeiner waren nicht angeleint; darüber entbrannte zuerst zwischen den Frauen ein heftiger verbaler Streit. Es sei wohl nicht ganz so anständig gewesen, was da erzählt wurde, beschrieb Hans B. die Situation. Die Freundin von Hans B. hätte darum gebeten, »dass die Dogge doch an die Leine genommen werden möchte«, woraufhin sie einen »gewischt bekommen« habe.
Nun lagen sich auch die beiden Männer in den Haaren. »Die Gemüter kochten hoch«, gab Hans B. zu, der Walter M. im Laufe des Streits mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. M. sei darüber so überrascht gewesen, dass er nicht reagiert habe, »denn sonst hätte es eine Massenschlägerei gegeben«. Zwei Wochen habe er noch Schmerzen beim Sprechen gehabt.
Auf Vorschlag der Staatsanwältin wurde das Verfahren gegen Hans B. gegen Zahlung von 800 Euro eingestellt.

Artikel vom 15.01.2005