15.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Sein Mitleid wurde bestraft:
Frau (37) betrügt Türken (70)

Zu vier Monaten Haft verurteilt  -  etliche Verfahren

Herford (cl). »Weil Sie Frau X. als Bewährungshelferin bekommen hatten, verurteile ich Sie jetzt zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung«, meinte Richterin Judith Warner zu der 35-jährigen Petra P. (Name geändert). Der Vollständigkeit halber sei hinzugefügt, dass dazwischen noch ein Halbsatz stand: »...und Sie trotzdem weiter Leute betrogen haben«.

Die fünfte Verurteilung in vier Jahren ist schon erschreckend genug. Amtsanwältin Jasmin Ostländer berichtete aber noch von einer großen Zahl weiterer Verfahren, die alle im Hinblick auf andere eingestellt worden sind, weil die Justiz sonst gar keinen Überblick mehr hätte.
Im November 2003 war Petra P. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und der Aufsicht der Bewährungshelferin unterstellt worden. Damals war sie nach längerer Ersatzfreiheitsstrafe wieder auf freien Fuß gekommen. Wenige Wochen später bettelte sie auf der Straße einen ihr fremden 70-jährigen Türken an, der ihr 70 Euro für einige Tage lieh und dafür ihren Personalausweis als Pfand bekam. Der Großvater musste sich als Zeuge von Richterin und Amtsanwältin fragen lassen, warum er denn einer wildfremden Frau Geld geliehen habe? Seine Antwort »Sie weinte so sehr, das kann man nicht aushalten!«.
Kurz darauf erschien Petra P. bei der türkischen Familie, zahlte 20 Euro an und erbat ihren Ausweis, um damit einen Scheck einlösen und auch den Rest zurückerstatten zu können. Dafür gab sie ihre AOK-Versichertenkarte als neues Pfand. Diese hatte sie aber schon zuvor als verloren gemeldet. Nachdem sie sich nicht mehr bei der türkischen Familie gemeldet hatte, diese aber von Nachbarn hörten, dass Petra P. sich in kürzester Zeit in der gesamten Nachbarschaft den Ruf einer Betrügerin »ehrlich erworben« habe, ging der Türke mit der AOK-Karte zur Polizei und erstattete Anzeige.

Artikel vom 15.01.2005