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Amtliche Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Herford hat am 3. 12. 2004 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. 12. 2003 festgestellt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Abwasserwerks der Stadt Herford für das Geschäftsjahr 2003 wird, in der von EversheimStuible Treuberater GmbH geprüften Fassung, genehmigt.
Die Bilanz des Abwasserwerkes der Stadt Herford zum 31. 12. 2003 wird auf der Aktiv- und Passivseite auf 77 685 546,37 E festgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2003 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Der Jahresgewinn beträgt 253 889,71 E. Der Jahresgewinn in Höhe von 253 889,71 E wird an den Haushalt der Stadt Herford abgeführt. Dem Gewinnvortrag wird außerdem eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 508 060,29 E entnommen.
Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 17. 1. 2005 bis 14. 1. 2005 im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Herford GmbH zur Einsicht aus.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne über die Prüfung des Jahreabschlusses und des Lageberichtes lautet wie folgt:
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Herford zum 31. 12. 2003 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH hat am 9. 8. 2004 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung »Abwasserwerk der Stadt Herford«, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie nach den Regelungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §§ 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommmen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetrieblichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.«
Herne, den 23. 12. 2004
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
i. A. S. Kowalewski

Artikel vom 15.01.2005