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Bundesweit gelten Festbeträge


Rahden (WB). Seit dem ersten Januar gelten bei den gesetzlichen Krankenkassen bundesweit Festbeträge für Hilfsmittelgruppen. Für die Versicherten bedeutet dies weder höhere Zuzahlungen noch Abstriche bei der Qualität. Darauf weist die IKK ausdrücklich hin. Betroffen sind Seh- und Hörhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, aufsaugende Inkontinenzhilfen, Stomaartikel und Einlagen. Telefonisch können sich Versicherte mit Fragen an Marc-Oliver Schumann, Tel. 05 71/88 82 81 05 wenden.

Artikel vom 14.01.2005