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Beschluss
hat Bestand

HGL: keine Rechtsmittel


Lage/Kreis Lippe (SZ). Die Staatsanwaltschaft Detmold hat die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Langerichts Detmold, das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Lage, Wilfried Sekmöller, Kämmerer Karl-Heinz Heinemann und Stadtdirektor Willibald Dommes nicht zu eröffnen, zurückgenommen. Das Rechtsmittel verspreche nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. In dem Verfahren war im Zusammenhang mit den Investitionen für das Homöopathische Gesundheitzentrum Lippe (HGL) wegen Veruntreuung gegen die drei Verantwotlichen der Lagenser Stadtverwaltung ermittelt worden.
In der Stellungnahme der Detmolder Staatsanwaltschaft heißt es weiter: »Die Prüfung des Gerichtsbeschlusses hat zu dem Ergebnis geführt, dass die vom Gericht angeführten Gründe einer tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung standhalten. Dabei erscheint die Bewertung des HGL-Komplexes durch das Gericht in gleicher Weise nachvollziehbar wie die Erwägungen, die die Staatsanwaltschaft seinerzeit zur Anklage bewogen haben. Bei diesem Ergebnis besteht nicht die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung der Angeschuldigten und damit kein hinreichender Tatverdacht.«
Gericht und Staatsanwaltschaft stimmten darin überein, dass die Verantwortlichen dudurch die Investition öffentlicher Mittel in die Weiterentwicklung des HGL gegen zwingende Vorschriften des kommualen Wirtschafts- und Haushaltsrechts verstoßen hätten, jedoch hätten sie weder bewusst pflichtwidrig noch mit Schädigungsvorsatz gehandelt.

Artikel vom 14.01.2005