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Sportwetten
heiß umstritten

Stadt müsste Angebot schließen

Von Dunja Henkenjohann
Werther (WB). Der neue Internet-Dienstleister in den Räumen der ehemaligen Parfümerie Weber an der Ravensberger Straße (wir berichteten) macht schon von sich reden, obwohl er noch gar nicht eröffnet hat. Laut NRW-Gesetz müsste die Stadt Werther gegen den Sportwetten-Vermittler eine Ordnungsverfügung erlassen.

Das Sportwettengesetz besagt, dass Sportwetten nur von öffentlichen Institutionen veranstaltet werden dürfen. In NRW trifft diese Genehmigung nur auf »Oddset«, einem Sportwettenveranstalter der Westlotto, zu.
Grundsätzlich gilt: Kommunen müssen gegen die Anbieter von Sportwetten eine Ordnungsverfügung erlassen, die Einrichtung wird geschlossen. Die bisher Betroffenen - so beispielsweise auch zahlreiche Anbieter in Bielefeld - haben ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Minden angestrengt. Mit Erfolg - zumindest vorübergehend. Denn das VG Minden stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagung bis zur Entscheidung in der Hauptsache her.
Bei der »Entscheidung in der Hauptsache« handelt es sich laut Jörg List, Dezernent für ordnungsrechtliche Angelegenheiten bei der Bezirksregierung Detmold, um die Frage, wie in Zukunft mit Sportwetten-Anbietern umgegangen wird. Einerseits sprießen seit 1990 Sportwetten-Anbieter, die in der EX-DDR erlaubt waren, wie Pilze aus dem Boden. Andererseits sind sie nicht zugelassen, die Gerichte argumentieren hin und her.
Vor allem stehe die Frage im Raum, ob das staatliche Monopol, das einerseits öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten soll, im Hinblick auf die massive Werbung seitens »Oddset« gerechtfertigt sei, erklärte Jörg List im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT. So lange dieser Knoten seitens des Bundesverfassungsgerichts nicht durchschlagen werde, schreibe die Bezirksregierung den Kommunen die restriktive Linie vor.
»Auch die Stadt Werther werde ihrer Pflicht nachkommen«, betonte Bürgermeisterin Marion Weike auf WB-Anfrage. »Wenn die Sportwetten-Vermittlung tatsächlich angeboten wird, werden wir eine Ordnungsverfügung erlassen müssen. Obwohl das natürlich schade für das gerade vermietete Ladenlokal wäre.«
Ismail Tecimen, Geschäftsführer des Internet-Dienstleisters mit Sportwetten-Angebot, ist sich dem Problem wohl nicht bewusst: »Bei uns kann man über das Internet einen Wettschein abgeben - wie beim Lotto. Das ist doch nicht verboten«, sagte er gestern.

Artikel vom 13.01.2005