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Gütersloh
Stiftisches Gymnasium: Als sich 1851 ein Verein gründete mit dem Ziel, eine vom Geist der Wissenschaft wie vom Menschenbild des Neuen Testamentes bestimmte Privatschule zu stiften, da gelang es bald, die staatliche Anerkennung zu erlangen. So ist das Gymnasium eine öffentliche Schule besonderer Art, ausgestattet mit Statuten, die der Schule eine weitgehende Form der Selbständigkeit einräumen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 372

Artikel vom 06.04.2005