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Festbeträge: keine höheren Zuzahlungen


Kreis Höxter (WB). Seit dem ersten Januar gelten bei den gesetzlichen Krankenkassen zum ersten Mal bundesweit Festbeträge für sechs Hilfsmittelgruppen. Für die Versicherten bedeute dies jedoch weder höhere Zuzahlungen noch Abstriche bei der Qualität. Darauf weist die IKK hin.
Betroffen sind Seh- und Hörhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (Stützstrümpfe), aufsaugende Inkontinenzhilfen, Stomaartikel (für einen künstlichen Darmausgang) und Einlagen.
»Auf Landesebene gibt es schon lange Festbeträge«, erklärt Sylvia Mönks von der IKK in Höxter: »Die Preisspannen waren dabei bisher immens, ohne dass sich dies mit unterschiedlichen Qualitätsniveaus hätte erklären lassen. Die jetzt überall transparenten Festbeträge führen zu erheblichen Einsparungen im Gesundheitswesen, von denen Versicherte letztlich profitieren.«
In allen sechs betroffenen Artikelgruppen können Versicherte Produkte in Anspruch nehmen, ohne neben den üblichen Zuzahlungen (wie bei Medikamenten: Zehn Prozent, aber mindestens fünf und höchstens zehn Euro) Aufschläge für ihr Hilfsmittel zu zahlen. »Draufzahlen« müsse nur, wer auf besondere Marken Wert legt. Die IKK informiert unter Telefon 05271/6998-5047.

Artikel vom 13.01.2005