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STADT BORGHOLZHAUSEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Offenlegung des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 9.1 »Gewerbegebiet am Bahnhof - Erweiterung I«
Der Ausschuss für Planungs- und Bauangelegenheiten des Rates der Stadt Borgholzhausen hat in seiner Sitzung am 1. 12. 2004 gem. § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 9.1 »Gewerbegebiet am Bahnhof - Erweiterung I« mit Begründung in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 9.1 »Gewerbegebiet am Bahnhof - Erweiterung I« einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung ist durchgeführt worden. Eine weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht durchgeführt worden.
Dieses Bauleitplanverfahren ist förmlich noch vor dem 20. Juli 2004 eingeleitet worden. Nach § 244 der Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau finden damit die Vorschriften des Baugesetzbuches in der alten Fassung für dieses Bauleitverfahren weiterhin Anwendung.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 9.1 »Gewerbegebiet am Bahnhof - Erweiterung I« ist die Sicherung und Erweiterung des Arbeitsplatzangebotes.
Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 9.1 »Gewerbegebiet am Bahnhof - Erweiterung I« ist im nachstehenden Planausschnitt durch eine schwarz gestrichelte Linie gekennzeichnet:

Übersichtskarte: M 1:5000
Auszug aus der Deutschen Grundkarte (verkleinert)
Der Planentwurf (Offenlegungsausfertigung) liegt mit der Begründung gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches (a. F.) in der Zeit vom
24. Januar 2005 bis einschl. 25. Februar 2005
im Bau- und Planungsamt der Stadt Borgholzhausen, Masch 2, 33829 Borgholzhausen (Rathaus, Außenstelle, Zimmer 4), während der Dienststunden
montags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr
montags, dienstags und mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerecht vorgebrachte Bedenken oder Anregungen werden geprüft.
Borgholzhausen, den 15. 1. 2005
Klemens Keller
Bürgermeister

Artikel vom 15.01.2005