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DIP unterstützt ALG II-Widersprüche


Kreis Paderborn (WV). Die Demokratische Initiative Paderborn (DIP) unterstützt ausdrücklich das Vorgehen des Arbeitslosenzentrums Paderborn, das die Bezieher des neuen Arbeitslosengelds II zum »vorsorglichen Widerspruch« gegen die Bescheide der Arbeitsagentur auffordert.
»Nur so können die Leistungsbezieher zu ihrem Recht kommen«, betont Hans-Dieter Luerweg, stellvertretender Vorsitzender der DIP und Mitglied im Sozialausschuss des Paderborner Stadtrats in einer Erklärung.
In Anbetracht der hohen Zahl der bekannt gewordenen fehlerhaften Bescheide, die zudem jede Begründung zu einzelnen bewilligten oder abgelehnten Leistungen vermissen lassen, müsse jetzt Transparenz eingefordert werden. »Das kann auch nur im ureigensten Interesse der Arbeitsagentur liegen«, ist sich Hans-Dieter Luerweg sicher.
Den auf Hochtouren arbeitenden Sachbearbeitern der Behörde ist die Fehlerhaftigkeit einzelner Bescheide wohl am wenigsten anzulasten, aber es sei zu kritisieren, dass die Leiterin der Paderborner Arbeitsagentur, Karin Herta Trübner, offenbar dem vorgeblich »reibungslosen« Betrieb ihrer Behörde den Vorrang einräume vor den Rechten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Denn grundsätzlich gelte, dass ein Verwaltungsakt nach § 35 Abs. 1 Sozialgesetzbuch begründungspflichtig ist und die ALG II - Bescheide dieser Verpflichtung in der Regel nur sehr unzureichend nachkommen würden. Ebenfalls sei die Behörde gehalten, bei Ermessensentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessensausübung darzulegen, so Luerweg.
Das vom Arbeitslosenzentrum Paderborn herausgegebene Musterschreiben, das die ALG II - Bezieher unter anderem über den Widerspruch informiert, kann auch auf der Webseite der DIemokratischen Initiative unter www.di-paderborn.de heruntergeladen werden.

Artikel vom 07.01.2005