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Fahrer erinnert
sich an nichts

Jogger beobachtet Unfall auf B 84

Beverungen (WB). Mit etwa 120 Stundenkilometern soll der 68-jährige Fahrer des Audi A 3 ungebremst in den vor ihm fahrenden A 4, in dem zwei Frauen unterwegs waren, gefahren sein. Das hat, so die Polizei, ein Jogger ausgesagt, der den Unfall vorgestern auf der B 84 in Beverungen beobachtet hatte.

Hier war eine der beiden Frauen ums Leben gekommen (das WESTFALEN-BLATT berichtete gestern). Wie die Polizei gestern korrigierte, war diese nicht 48, sondern 80 Jahre alt. Ihre 48-jährige Tochter hatte den A 4 gelenkt. Diese liegt weiter mit lebensgefährlichen Verletzungen im Klinikum Göttingen. Die beiden Frauen stammen aus Bad Karlshafen. Ihr Wagen wurde durch die Wucht des Aufpralles 85 Meter weit über die Hersteller Straße geschleudert und kam erst vor der Einmündung der B 241 zum Stillstand.
»Der 68-Jährige gab kurz an, sich an seine gesamte Fahrt nicht erinnern zu können. Aufgrund seiner ebenfalls schweren Verletzungen waren weitere Untersuchungen und Befragungen zur Erforschung, ob der Einfluss von berauschenden Mitteln vorlag, nicht möglich«, so die Polizei gestern. Um dieses festzustellen, sei zur Beweissicherung eine Blutprobe entnommen worden. Polizeisprecher Peter Schneider: »Aber auch ein medizinischer Grund kann als Ursache nicht ausgeschlossen werden.«
Aufgefallen war das Fahrverhalten des A 4-Fahrers schon zwei Verkehrsteilnehmern, die sich bei der Polizei als Zeugen zur Verfügung stellten. Sie gaben an, dass der Mann schon vor Beverungen auf der Gefällestrecke zweimal nach links von der Fahrbahn abgekommen sei und dabei auch einen Leitpfosten umgefahren habe. Einem entgegenkommenden Lastwagen sei er vor einem Zusammenstoß noch ausgewichen.
Nach dem Auffahren auf den A 3 kam der 68-Jährige mit seinem Wagen erst nach 130 Metern in einer Grünanlage vor einem Baum zum Stillstand. Vorher hatte er noch einen Nissan, besetzt mit drei Personen, die unverletzt blieben, gestreift.
Peter Schneider: »Der A 3 wurde sichergestellt, um ihn auf technische Mängel hin untersuchen zu können. Diese waren um Unfallort nicht feststellbar.«

Artikel vom 07.01.2005