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Öffentliche Bekanntmachung
Immissionsschutz
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWLMinden, den 3. 1. 2005
51.0004/04/0809.1
Firma Arnsbeck Entsorgung GmbH, Dr. Brenner Straße 14-16, 33428 Harsewinkel
Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung und zum wesentlich geänderten Betrieb der Anlage Zwischenlagerung von Schrotten und zur Behandlung von Altautos.
Gemäß § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird hiermit bekanntgegeben, dass der Antragstellerin, die Firma Arnsbeck Entsorgung GmbH, mit Bescheid vom 14. 12. 2004 die Genehmigung gem. § 16 BImSchG zur
- wesentlichen Änderung und zum geänderten Betrieb der vorhandenen Anlage zur Zwischenlagerung von Schrotten auf dem Betriebsgelände in 33428 Harsewinkel, Dr. Brenner Straße 14-16, Gemarkung Harsewinkel, Flur 26, Flurstücke 553, 557, 562, 588 erteilt wurde.
Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Altautobehandlung, eines Spänelagers, Bodenbefestigungen und Änderungen im Büro- und Kleinmengenannahmebereich.
Die Genehmigung enthält Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu Belangen des Arbeitsschutzes und zur Bauordnung. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Bestandskraft dieses Bescheides von der Genehmigung Gebrauch gemacht worden ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich an das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Büntestraße 1, 32427 Minden, zu richten oder zur Niederschrift in einer der Dienststellen beim Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL zu erheben. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Der Genehmigungsbescheid mit der darin enthaltenden Begründung liegt in der Zeit vom 19. 1. 2005 bis einschließlich 2. 2. 2005 aus und kann eingesehen werden beim
- Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Büntestraße 1,
32427 Minden
- montags und dienstags
- mittwochs bis freitags
- und nach Vereinbarung
von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr
05 71 / 8 08-0
und bei der
- Stadt Harsewinkel, Münsterstraße 14, 33428 Harsewinkel
vormittags

nachmittags

und nach Vereinbarung
montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis
12.30 Uhr und freitags bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
0 52 47 / 9 35-1 24
Im Auftrag
Niemeyer

Artikel vom 12.01.2005