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Bei Staatsdefizit
berücksichtigen


Brüssel (dpa). Die EU-Kommission hat defizitgeplagten EU-Staaten wie Deutschland in Aussicht gestellt, ihre staatlichen Hilfen für Flutopfer bei der Haushalts-Beurteilung zu berücksichtigen. Die Chef-Sprecherin der Kommission, Françoise Le Bail, verwies gstern in Brüssel auf die im EU-Recht verankerte Möglichkeit, überhöhte Defizite von mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts bei einem »außergewöhnlichen Ereignis« ausnahmsweise zuzulassen.

Artikel vom 07.01.2005