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Stadt Borgholzhausen
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 »Bienenfeld - Erweiterung I« der Stadt Borgholzhausen
a)

b)
Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Borgholzhausen vom 19 7. 2004
frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zu a):
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Zur Ausweisung von Wohngrundstücken hat der Rat der Stadt Borgholzhausen in seiner Sitzung am 19. Juli 2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 »Bienenfeld - Erweiterung I« gem. § 2 Baugesetzbuch (a.F.) beschossen.
Zur planungsrechtlichen Absicherung einer Spielfläche für Kinder hat der Ausschuss für Planungs und Bauangelegenheiten des Rates der Stadt Borgholzhausen in seiner Sitzung am 1. 12. 2004 den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 »Bienenfeld - Erweiterung I« entsprechend erweitert. Er bezieht sich nun auf den im nachfolgenden Planausschnitt durch eine gestrichelte Linie gekennzeichneten Bereich.

Auszug aus der Deutschen Grundkarte
(M.: 1:5000 verkleinert)
Gemäß § 30 des Baugesetzbuches sollen Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsverhältnisse getroffen werden.
Der Planbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 27. 8. 1997 (BGBl. I Nr. 61, S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. 6. 2004 (BGBl. I S. 1359) m. W. v. 20. 7. 2004, ortsüblich bekanntgemacht.
Weil dieses Bauleitplanverfahren förmlich noch vor dem 20. Juli 2004 eingeleitet worden ist, finden nach § 244 der Überleitungsvorschrifen für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau die Vorschrifen des Baugesetzbuches in der alten Fassung für dieses Bauleitverfahren weiterhin Anwendung.
Zu b):
Frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB a. F. wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung öffentlich unterrichet.
Der Vorentwurf lieg deshalb in der Zeit vom
10. Jan. 2005 bis einschl. 31. Jan. 2005
während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Borgholzhausen, Außenstelle Masch 2, Zimmer 4 oder 6, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus werden die Ziele und Zwecke der Planungen und deren voraussichtliche Auswirkungen im Rahmen eines öffentlchen Sprechtages am
Dienstag, dem 25. Jan. 2005, ab 17.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Borgholzhausen, Schulstraße 5, Zimmer 1, erläutert. Gleichzeitig wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zusätzlich hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Borgholzhausen, Nebenstelle Masch 2, Zimmer 4 oder 6, bis einschl. zum
31. Jan. 2005
zu dem Planvorentwurf zu äußern.
Der vorgeschlagene Planbereich des aufzustellenden oben angegebenen Bebauugsplanes ist aus dem vorstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Borgholzhausen, den 8. Jan. 2005
Der Bürgermeister
Klemens Keller

Artikel vom 08.01.2005