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Neuer Mietspiegel liegt vor

Von Haus- und Grundeigentümerverein, Stadt und Mieterverein erstellt

Enger (EA). Die Stadt Enger hat erstmals im Jahr 1994 einen Mietspiegel erstellt. Er ist in den Folgejahren immer wieder den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst worden. Nun liegt der Spiegel für das Jahr 2005 vor.

In Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Herford e. V., Haus & Grund Herford und der Stadt Enger, Fachbereich IV - Wohngeldstelle - ist ein neuer Mietspiegel, der seit Neujahr Gültigkeit hat, angefertigt worden. Bei der Erstellung wurden nur die Mieten berücksichtigt, die sich in den vergangenen vier Jahren erhöht haben oder wo ein neues Mietverhältnis begründet wurde.
Die Stadtverwaltung Enger weist darauf hin, dass der Mietspiegel als Orientierungshilfe dient, die den Vermietern und Mietern die Möglichkeit bieten soll, im Rahmen ortsüblicher Durchschnittsmieten die Miethöhe eigenverantwortlich zu vereinbaren. Spezielle Rechtsauskünfte zu Mietvereinbarungen werden durch die Stadtverwaltung nicht erteilt. Dafür stehen für Mitglieder die genannten Vereine zur Verfügung. Nichtmitglieder können die niedergelassenen Rechtsanwälte um Rat bitten.
Der neue Mietspiegel ist jetzt beim Mieterverein Herford e.V., bei Haus & Grund Herford oder bei der Stadtverwaltung Enger in der Wohngeldstelle (Zimmer 130) im Rathaus an der Bahnhofstraße 44, während der Öffnungszeiten erhältlich.
Unterschieden wird in der Liste in drei Wohnflächengrößenspannen. Sie reichen bis 60 Quadratmeter, von 61 bis 90 Quadratmeter und über mehr als 90 Quadratmeter hinaus. Kriterium ist außerdem das Baujahr. Bei einem Baujahr bis 1948 werden durchschnittlich 3,85 Euro je Quadratmeter verlangt, zwischen 61 und 90 Quadratmetern: 3,50 Euro, über 90 Quadratmeter: 3,40 Euro. Baujahr 1949 bis 1965: 4,10 bis 3,80 Euro (Größe über 90 Quadratmeter). Baujahr 1966 bis 1980: 4,10 Euro; über 90 Quadratmeter: 3,80 Euro. Baujahr 1981 bis 1990: 4,90 Euro bis 4,50 Euro. Baujahr von 1991 an: 5,40 Euro bis 5,10 Euro.
Laut Stadtverwaltung, Haus- und Grundeigentümerverein und Mieterverein spielt die Lage einer Wohnung in Enger »eine untergeordnete Rolle für die Höhe der bezahlten Miete«. Bei älteren Wohnungen, die durch Umbauten im Komfort den Neubauten angeglichen wurden, können die Mieten den entsprechenden Neubaumieten im Zeitpunkt des Umbaues nahekommen. In der offiziellen Übersicht sind außer den oben genannten Mittelwerten auch Eckwerte angegeben worden. Von ihnen kann im Einzelfall nach oben oder nach unten abgewichen werden.
Zusatzräume wie Keller oder Boden oder Waschküche werden bei der Berechnung der Wohnräume zur Mietfestlegung nicht berücksichtigt. Flächen unter Dachschrägen und unter einem Meter lichter Höhe fallen ebenfalls nicht darunter. Sonder- oder Minderausstattungen sind jedoch angemessen zu berücksichtigen.

Artikel vom 04.01.2005