04.01.2005
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Familienpass
Der Familienpass wird ausgestellt für: Familien mit drei oder mehr Kindern, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, Emfänger von Wohngeld ab zwei Kindern, Empfänger von Arbeitslosengeld, von Leistungen zur Grundsicherung Arbeitssuchender oder von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz mit mindestens einem Kind, und für Familien ab einem behinderten Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
Artikel vom 04.01.2005