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Friedhofsangelegenheiten
Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 3. 9. 2001
Das Presbyterium beschließt folgende Änderungen der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Ev.-luth. Kirchengemeinde Bockhorst vom 3. 9. 2001:
1. Das Wort »Friedhofsgebührenordnung« wird in der Überschrift und in den nachfolgenden Paragrafen durch das Wort »Friedhofsgebührensatzung« ersetzt.
2. Das Wort »Ordnung« wird durch das Wort »Satzung« ersetzt.
§ 5 Öffentliche Bekanntmachungen Abs. 2 erhält folgenden Inhalt:
  (2) Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen im vollen Wortlaut durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Friedhofsträgerin in Bockhorst 17 - vor dem Gemeindehaus, 33775 Versmold, für die Dauer von einer Woche. Am ersten Tag des Anschlags wird in den nachfolgenden Tageszeitungen »Haller Kreisblatt« und »Westfalen-Blatt« auf den Anschlag hingewiesen. Mit diesem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist die Veröffentlichung vollzogen.
Aufgrund der Neukalkulation der Friedhofsgebühren vom 6. 9. 2004 beschließt das Presbyterium die Neufestsetzung des § 4 der Friedhofsgebührensatzung vom 3. 9. 2001 (Gebührentarif) zum 1. 1. 2005. Die Gültigkeit der Gebühren ist befristet bis zum 31. 12. 2007.
§ 4I. Nutzungsgebühren1.   Reihengrabstätten
1.1.  Reihengrabstätten mit Nutzungsrecht
1.1.1. Erdbestattungen von Totgeburten122,00 Euro
(Ruhezeit 30 Jahre)
1.1.2. Erdbestattungen von Verstorbenen
bis zum vollendeten 5. Lebenjahr245,00 Euro
(Ruhezeit 30 Jahre)
1.1.3. Erdbestattungen von Verstorbenen
vom vollendeten 5. Lebensjahr an245,00 Euro
(Ruhezeit 30 Jahre)
1.1.4. Urnenbeisetzungen245,00 Euro
(Ruhezeit 30 Jahre)
1.2   Reihengrabstätten ohne Nutzungsrecht
einschließlich Pflege durch die Friedhofsgärtnerei
1.2.1. Erdbestattungen1407,00 Euro
(Ruhezeit 30 Jahre)
1.2.2. Urnenbeisetzungen1217,00 Euro
(Ruhezeit 30 Jahre)
    Wahlgrabstätten
2.1   Wahlgrabstätten
2.1.1. Erdbestattungen je Grabstätte326,00 Euro
(Nutzungszeit 40 Jahre)
2.1.2. Urnenbeisetzungen je Grabstätte326,00 Euro
(Nutzungszeit 40 Jahre)
2.1.3. Verlängerungsgebühr für Erdbestattungen
je Grab und Jahr8,10 Euro
2.1.4. Verlängerungsgebühr für Urnenbeisetzungen
je Grabstätte und Jahr8,10 Euro
II. FriedhofsunterhaltungsgebührenVon den Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr
von 18,20 Euro je Grabstätte und Jahr erhoben.
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist jeweils am 1. April fällig.
III. Bestattungsgebühren1.   Grundgebühren
1.1.  Erdbestattungen von Totgeburten270,00 Euro
1.2.  Erdbestattungen von Verstorbenen270,00 Euro
(bis zum vollendeten 5. Lebensjahr)
1.3.  Erdbestattungen von Verstorbenen443,00 Euro
(vom vollendeten 5. Lebensjahr an)
1.4.  Urnenbeisetzungen270,00 Euro
Besondere Gebühren
2.1.  Benutzung der Friedhofskapelle
2.2.  Dekoration der Friedhofskapelle0,00 Euro
2.3.  Benutzung der Leichenkammer
  }2.4.  Benutzung der Leichenkammer0,00 Euro
bei auswärtiger Bestattung (pro Tag)
2.5.  Sargträger (je Träger)26,00 Euro
2.6.  Gebühren für Orgelspiel22,00 Euro
IV. Gebühren für Umbettungen
bei Erdbestattungen von Verstorbenen
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und von Totgeburten
bei Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten
5. Lebensjahr an
bei
Urnen-
beisetzungen
je Grabje Grabje Urne

1. Umbettung
  auf demselben
  Friedhof

1270,00 

1710,00 

397,00
2. Ausbettung
  bei Überführung
  auf einen
  fremden Friedhof


1270,00 


1710,00 


397,00
3. Einbettung
  bei Überführung
  von einem
  fremden Friedhof


384,00 


881,00 


324,00

V. Sonstige Gebühren    Für die Genehmigung
5.1.  zur Errichtung eines stehenden Grabmales
einschließlich der Prüfung der Standsicherheit60,00 Euro
5.2.  zur Errichtung eines liegenden Grabmales12,00 Euro
5.3.  zur Änderung eines Grabmales12,00 Euro
5.4.  zur Errichtung von sonstigen baulichen Anlagen
(u. a. Grabeinfassungen)12,00 Euro
5.5.  für die Erteilung von Berechtigungskarten
an Gewerbetreibende (pro Jahr)12,00 Euro
5.6.  für die Überlassung eines Exemplares
der Friedhofsordnung (Schutzgebühr)0,00 Euro
5.7.  für Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung6,00 Euro
5.8.  für die Umschreibung von Nutzungsrechten24,00 Euro
Bockhorst, den 18. Oktober 2004
SiegelDas Presbyterium
gez. Gillmann
(Pfarrerin und Vorsitzende)
Die Änderung der Friedhofsgebührenordnung
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Bockhorst
vom 3. September 2001
wird hiermit
kirchenaufsichtlich genehmigt.
Für den § 4 (Gebührentarif) wird die Genehmigung
befristet bis zum 31. Oktober 2007 erteilt.
Bielefeld, den 22. Dezember 2004
(L.S.)
Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
Im Auftrag
gez. Unterschrift

Artikel vom 03.01.2005