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6.5.1 Änderung der FriedhofsgebührenordnungDie Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Werther vom 10. 9. 2001 wird wie folgt geändert:
1. Das Wort »Friedhofsgebührenordnung« wird in der Überschrift und in den nachfolgenden Paragrafen durch das Wort »Friedhofsgebührensatzung« ersetzt.
2. § 5 »Öffentliche Bekanntmachungen« wird wie folgt neu gefasst:
     (1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen hierzu befürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
     (2) Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen im vollen Wortlaut durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Friedhofsträgerin in 33824 Werther (Westf.), Alte Bielefelder Straße 21, für die Dauer von einer Woche. Am ersten Tag des Anschlags wird in den nachfolgenden Tageszeitungen »Haller Kreisblatt« und »Westfalen-Blatt, Haller Ausgabe« auf den Anschlag hingewiesen. Mit diesem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist die Veröffentlichung vollzogen.
     (3) Die jeweils gültige Fassung der Friedhofsgebührensatzung liegt zur Einsichtnahme aus im Ev. Gemeindebüro, Alte Bielefelder Straße 21, 33824 Werther (Westf.).
Außerdem können die Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen zusätzlich durch Aushang und Kanzelabkündigung bekannt gemacht werden.
     (4)


Einstimmig6.5.2 Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit der Friehofsgebührensatzung
Beim Landeskirchenamt der Ev. Kirche von Westfalen, Bielefeld, ist die Verlängerung der Gültigkeit des § 4 der Friedhofsgebührensatzung (Gebührentarif) für ein Jahr zu beantragen.
EinstimmigWerther, den 12. November 2004
SiegelDas Presbyterium
gez. Hanke
(Pfarrer und Vorsitzender)
Die Änderung der Friedhofsgebührenordnung
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Werther
vom 10. September 2001
sowie
die Verlängerung des § 4 (Gebührentarif)
befristet bis zum 31. Dezember 2005
wird hiermit
kirchenaufsichtlich genehmigt.
Bielefeld, den 1. Dezember 2004
(L.S.)
Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
Im Auftrag
gez. Unterschrift

Artikel vom 03.01.2005