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»Mord« oder
Verzweiflungstat

Rentner (65) erstach seine Ehefrau

Von Bernhard Liedmann
(Text und Foto)
Paderborn (WV). Heimtückischer Mord oder Verzeiflungstat? Am Silvestertag tötete ein 65-jähriger Rentner aus Paderborn seine 64-jährige schwerstpflegebedürftige Frau mit einem Küchenmesser. Am Samstag erließ der Haftrichter einen Haftbefehl wegen »heimtückischen Mordes«.

Das Ehepaar lebte in einer Wohnung in der Innenstadt. Im November des vergangenen Jahres hatte die Ehefrau des Täters einen Schlaganfall erlitten und war seitdem bettlägerig. Die genauen Umstände der Tat werden von Polizei und Staatsanwaltschaft noch ermittelt. Dem Mann wurde ein Blutprobe entnommen, da eventuell Aklohol im Spiel gewesen sein könnte.
Nach ersten Ermittlungen der Polizei muss die Tat um die Mittagszeit passiert sein. Als der 40-jährige Sohn kurz vor 15 Uhr in die Wohnung kommt, weil er zusammen mit seinen Eltern Silvester feiern will, findet er seine Mutter im Schlafzimmerbett, unter ihr eine große Blutlache. Er alarmiert um 14.42 Uhr die Feuerwehr, die Rettungskräfte finden die Frau leblos vor, der 65-Jährige wird in der Küche angetroffen, auf dem Boden liegt ein blutverschmiertes Küchenmesser.
Der Rentner wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft erließ am Tag danach Haftbefehl wegen »heimtückischen Mordes«. Zum einen sei mit dem Messer mehrfach zugestochen worden, zum anderen sei die Frau offenbar als Pflegefall wehrlos gewesen, so Staatsanwalt Peter Wedderwille. Sterbehilfe könne beispielsweise auch mit Hilfe von Tabletten geleistet werden. Eine Art Abschiedsbrief sei bislang nicht gefunden worden. Das konkrete Tatmotiv sei noch offen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu der Familientragödie dauern noch an.

Artikel vom 03.01.2005