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Änderungen beim Zahnersatz


Lübbecke (WB). Zahnersatz bleibt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen - er muss nicht privat versichert werden. Wer wegen der ursprünglichen Gesetzeslage schon einen Vertrag mit einer privaten Krankenkasse geschlossen habe, erhalte ein Sonderkündigungsrecht. »Davon ausgenommen sind aber private Zusatzversicherungen, mit denen Versicherte ihre Eigenbetei-ligung beim Zahnersatz reduzieren können«, erklärt Inge Bollmeier von der AOK in Lübbecke.
Bisher bekämen Patienten von der Krankenkasse einen prozentualen Anteil zu den Kosten für Brücken, Kronen und Prothesen. Je nach Zahnarzt und gewählter Versorgungsform könne die Rechnung bei verschiedenen Versicherten unterschiedlich ausfallen, obwohl der Befund exakt der gleiche sei. Ab 1. Januar 2005 erhielten Patienten stattdessen einen festgelegten Betrag, den befundorientierten Festzuschuss. Die neuen Festzuschüsse deckten mindestens 50 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versor-gung ab. Die andere Hälfte zahle weiter der Versicherte. Wünsche er eine höherwertige Versorgung, bekomme er den Festzuschuss trotzdem. Die darüber hinausgehenden Kosten zahle er jedoch selber.
Die Einträge ins Bonusheft des Versicherten blieben dabei weiter wichtig.

Artikel vom 31.12.2004