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Fleisch im Koffer ist verboten

Zoll verweist auf Einfuhrbestimmungen aus Nicht-EU-Ländern


Kreis Paderborn (ka). Die feine Nase von »Speedy« ist darauf trainiert, selbst geringste Spuren von Rauschgift in den Koffern von Fluggästen zu »erschnüffeln«. Doch diesmal hatte der Terriermischling in Diensten des Zolls am Flughafen Paderborn leichtes Spiel: Dem Koffer eines Amerikaners entströmte ein solch verführerischer Duft, dass er laut bellend Alarm schlug. Rund 35 Kilogramm bestes Fleisch fand sein Herrchen, der Zoll-Diensthundeführer Thomas Grothe in dem schweren Gepäckstück. Doch was der Besitzer des Koffers nicht wusste: Seit dem 1. Januar 2003 dürfen Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern im persönlichen Gepäck nicht mehr eingeführt werden, um die Einschleppung von Seuchen zu unterbinden. Darauf machen Kreisveterinär Dr. Klaus Bornhorst und Dienststellenleiter Dietmar Stephan noch einmal alle Reisenden aufmerksam. Das Fleisch muss jetzt vernichtet werden, der Amerikaner muss ein Bußgeld von 35 Euro bezahlen. Im kommenden Jahr werden die Bußgelder sogar noch drastisch angehoben auf bis zu 250 Euro. Wer genau wissen will, was er aus dem Urlaub mitbringen darf, sollte sich besser vorher genau beim Zoll nach den geltenden Bestimmungen erkundigen.

Artikel vom 31.12.2004