31.12.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bauern stützen Dr. Schmack

Bundesgerichtshof prüft OLG-Urteil


Wegen angeblicher Verbreitung der Schweinepest verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den Delbrücker Tierarzt Dr. Karl-Heinz Schmack zu mindestens 1,4 Millionen Euro Schadensersatz. Möglicherweise muss er sogar 5,8 Millionen Euro zahlen. Kläger in diesem Fall ist das Land NRW. Viele Landwirte aus der Region stehen nach wie vor hinter dem Veterinär und gründeten zu Jahresbeginn den Arbeitskreis »Hilfe Dr. Schmack«.
Das OLG hatte verfügt, dass gegen das Urteil keine Rechtsmittel zugelassen sind. Dr. Schmack reichte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Der BGH prüft noch immer. Sollte keine Verfahrenserlaubnis erteilt werden, erlangt das OLG-Urteil unumstößlich Rechtskraft - und Dr. Schmack, der derzeit mit befristeter Arbeitserlaubnis weiter praktiziert, wäre finanziell ruiniert.

Artikel vom 31.12.2004