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Neue Job-Chance mit
Vermittlungsgutschein

Anspruch jetzt schon nach sechs Wochen

Herford (HK). Arbeitsuchende haben vom 1. Januar an bereits nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, mit dem sie die Dienste eines privaten Arbeitsvermittlers einfordern können. Bisher war dies erst nach drei Monaten möglich. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsuchende einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II entscheidet die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (ARGE) im Kreis Herford über den Vermittlungsgutschein. Von Januar bis November 2004 haben die Dienststellen der Agentur für Arbeit in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke 4157 Vermittlungsgutscheine ausgestellt, fast 1900 mehr als 2003. Eingelöst wurden im bisherigen Jahresverlauf 225 Gutscheine, 2003 waren es insgesamt 189.
Der Vermittlungsgutschein wird künftig einheitlich in Höhe von 2.000 Euro ausgestellt. Mit dem Gutschein kann ein Arbeitsloser einen privaten Arbeitsvermittler nach freier Wahl einschalten. Der Gutschein wird an den Vermittler ausgezahlt, wenn er den Arbeitsuchenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit vermittelt hat.
Die Auszahlung des Vermittlungsgutscheins erfolgt in zwei Raten in Höhe von je 1000 Euro. Die erste Rate wird künftig gezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Wochen gedauert hat. Bisher wurde die erste Rate mit Aufnahme der Beschäftigung gezahlt. Die zweite Ratenzahlung erfolgt wie bisher nach mindestens sechsmonatiger Dauer der Beschäftigung. In Zukunft ist die Auszahlung ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung länger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Außerdem sind in den Agenturen für Arbeit Faltblätter mit Hinweisen zum Vermittlungsgutschein erhältlich.

Artikel vom 30.12.2004