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Bekanntmachung
Die Satzung über die Heranziehung der Städte und Gemeinden im Kreis Herford zur Durchführung der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Kreis Herford vom 29. 12. 2004 gem. § 50 Abs. 3 KrO vom 20. 8. 2000 und die Satzung über die Heranziehung der Städte und Gemeinden im Kreis Herford zur Durchführung der dem Kreis Herford nach dem SGB II obliegenden Aufgaben vom 29. 12. 2004 sind gemäß § 50 Abs. 3 Kreisordnung am 29. 12. 2004 im Wege der äußersten Dringlichkeit beschlossen worden.
Die Satzungen werden im vollen Wortlaut vom 4. 1. bis 10. 1. 2005 an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Kreishauses in Herford, Amtshausstraße 3, ausgehängt und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Nachrichtlich werden die Satzungen auf den Inernetseiten des Kreises Herford (www.kreis-herford.de) veröffentlicht und in den Rathäusern der Städte und Gemeinden des Kreises ausgehängt. Auf Wunsch werden die Satzungen gegen Entgelt übersandt. Bestellungen werden unter der Telefonnummer 0 52 21 / 13 - 1320 oder der E-Mail-Adresse info@kreis-herford.de entgegengenommen.
Herford, den 29. 12. 2004
gez. Curländer
- Landrätin -

Artikel vom 03.01.2005