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Kreis klagt
gegen Bund

Arbeitsmarktreform


Kreis Gütersloh (rec). Der Kreis Gütersloh zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Gemeinsam mit jeweils fünf Landkreisen aus Bayern und Sachsen und dem Kreis Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) klagt Landrat Sven-Georg Adenauer gegen die Arbeitsmarktreform Hartz IV.
Rein juristisch sehen die Landkreise in der Reform einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, die vom Grundgesetz gewährt wird. Mit der Reform schreibe ihnen der Bund vor, wer wie und mit welchem Geld Arbeitslose zu betreuen habe. Hinter der Klage stecken finanzielle Nöte. Die Reform hat allein im Kreis Gütersloh zu einer Mehrbelastung in Höhe von 18,6 Millionen Euro geführt. Diese Mehrbelastung wälzt der Kreis im kommenden Jahr auf die Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh ab, die künftig 41,78 Prozentpunkte ihrer Budgets in die Kreisumlage zu zahlen haben. Landrat Sven-Georg Adenauer sieht in der Reform ein weiteres Beispiel dafür, wie der Bund den Kreisen Aufgaben überträgt, ohne sie überhaupt anzuhören und ohne ihnen die dafür notwendigen Mittel zu geben. »Krippenplätze, Zuwanderungsgesetz, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II - immer wieder bestellt der Bund Musik, die andere zu zahlen haben«, hatte Landrat Adenauer zuletzt in seiner Haushaltsrede moniert. Mit der Klage wollen die Kreise das Gesetz nicht stoppen, auf eine einstweilige Verfügung wurde verzichtet.

Artikel vom 29.12.2004