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Sorgen in Diepholz

Gewinnabführung bei ZF Lemförder


Diepholz (WB). Über die Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Veränderungen bei ZF Lemförder informierten Geschäftsführungsvorsitzender Reinhard Buhl und Finanzgeschäftsführer Carl-Albert Petzoldt jetzt den Diepholzer Bürgermeister Hans-Werner Schwarz und Stadtdirektor Herbert Heidemann.
»Mit der Übernahme der 100 Prozent Gesellschaftsanteile an ZF Lemförder Fahrwerktechnik durch die ZF Friedrichshafen AG von der Dr. Jürgen-Ulderup-Stiftung unseres Unternehmensgründers wurde auch für ZF Lemförder Fahrwerk-Module GmbH ein Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft ZF Lemförder Fahrwerktechnik abgeschlossen.
Damit besteht die Möglichkeit, innerhalb bestehender Gesetze die Gewinne eines Unternehmens an einem Standort gegen Verluste des gleichen Unternehmens an einem anderen Standort zu verrechnen«, war die Hauptbotschaft der Unternehmensvertreter gegenüber den Repräsentanten der Stadt Diepholz.
Mit diesem Schritt habe man das für ZF Lemförder Schaltungssysteme GmbH und andere Tochtergesellschaften in der Dümmerregion geltende Prinzip auch auf ZF Lemförder Fahrwerk-Module übertragen.
Die Vertreter der Stadt Diepholz reagierten auf die Informationen zwiespältig. Einerseits äußerten sie Verständnis für die Entscheidung des Unternehmens, andererseits sahen sie für das Jahr 2005 erhebliche Haushaltsprobleme in Diepholz voraus: »Schlimmstenfalls kann eine Halbierung des Gewerbesteueraufkommens auf uns zukommen«, äußerten Heidemann und Schwarz ihre Befürchtungen.
Die Stadt Diepholz müsse also aus eigener Kraft Steuerausfälle von mehreren Millionen Euro verkraften und überbrücken.
Trotz dieser »Hiobsbotschaft« werde die Stadt Diepholz die Budget- und Haushaltsberatungen im Rahmen der bisherigen Zeitplanungen vornehmen und ab-schließen, betonten Heidemann und Schwarz in diesem Zusammenhang.
Dass auch in Zukunft Gewerbesteuerzuflüsse der beiden ZF Lemförder Tochtergesellschaften in Diepholz zu erwarten sind, machten Buhl und Petzoldt anhand der neuen und zukünftigen Berechnungsgrundlage deutlich.

Artikel vom 30.12.2004