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Satte Strafe
für A2-Raser

Genötigt und beleidigt

Von Wolfgang Clemm
Herford (HK). Wegen Nötigung und Beleidigung ist der 35-jährige Gebhard G. (Name geändert) aus Porta Westfalica vom Amtsgericht Herford jetzt zu 1500 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze) und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden.

Im Saal saß eine höchst interessierte Zuhörerin: Rechtsanwältin Marion Wöhler vertritt die Ehefrau im laufenden Scheidungsverfahren und kannte »die Gegenseite« bislang nicht persönlich, sondern nur aus dem Schriftverkehr. Anschließend wirkte sie recht zufrieden.
Mit einem Leihwagen hatte Gebhard G. am 22. November 2003 seine beiden Söhne übers Wochenende geholt. Vor ihm auf der A 2 war ihm ein Audi A 6 mit 180 Stundenkilometern auf der linken Fahrspur zu langsam. Er setzte die Lichthupe ein und fuhr auf. Auf dem Gefällestück kurz vor der Beschränkung auf 120 km/h überholte der Golf-Diesel rechts den 150 PS-Audi. Gebhard G. und sein Sohn zeigten der Audi-Familie mehrfach den Mittelfinger, bevor der Golf sich vor sie setzte und zum Bremsen zwang. Dann zog er bis zur Ausfahrt Vennebeck davon. In Hausberge stoppte die über Handy benachrichtigte Polizei die Fahrt.
Dass der Angeklagte seine Rowdymanieren vor den Söhnen demonstrierte, wertete die Richterin nicht besonders. Sie hatte zuvor schon gehört, dass Gebhard G. kein gutes Haar an der Noch-Ehefrau ließ: »Sie hat mich um das Haus gebracht (er soll nur im Kreditvertrag, nicht aber im Grundbuch eingetragen sein, Anm. der Redaktion), will mir jetzt auch noch die Kinder und den Führerschein wegnehmen. Deswegen durften die Kinder keine Aussage zu meinen Gunsten machen.« Dass er im Frühjahr seine Arbeitsstelle verlor, war aber der Lage in der Möbelindustrie und nicht der Gattin anzulasten. Die von Verteidiger Jens Lehmann beantragte Zuziehung eines Sachverständigen wurde abgelehnt.

Artikel vom 28.12.2004