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Betroffene sollten im
Zweifel widersprechen

Arbeitslosenzentrum gibt Ratschläge zu ALG II

Paderborn (WV). Die Unsicherheiten mit den neuen Regelungen nach Hartz II führen auch beim Arbeitslosenzentrum Paderborn zur völligen Überlastung von Telefonleitungen und Mitarbeitern. Hartmut Donath vom Arbeitslosenzentrum: »Die größten Ungereimtheiten gibt es in den Fällen der Übernahme von Unterkunftskosten.«

Hartmut Donath fasst zusammen: »In allen Verlautbarungen steht, dass für das erste halbe Jahr die Höhe der beantragten tatsächlichen Miet- und Heizungskosten gezahlt werden muss. Sonst ergibt die Aufforderung, sich bis spätestens 30. Juni 2005 eine neue Wohnung mit entsprechend niedrigeren Kosten zu suchen, keinen Sinn.« Die nicht gewährten Unterkunftskosten müssten aus 345 Euro Grundsicherung genommen werden. Diese seien jedoch nicht für die Bezahlung von Unterkunft (Miete und Heizung) vorgesehen, sondern zur Deckung des persönlichen Lebensunterhalts und täglichen Bedarfs. Des weiteren fehle den Bescheiden sowohl in Bezug auf die Grundsicherung als auch auf die Unterkunftskosten häufig eine nachvollziehbare Begründung und entsprechende Berechnung, die von den Betroffenen auch zu verstehen sei.
Die Mitarbeiter des Arbeitslosenzentrums raten allen ALG II-Beziehern zu widersprechen, wenn Zweifel bestehen. Dazu reiche nach Angabe des Absenders und der Anschrift der Arbeitsagentur - nicht die BG-Nummer vergessen - der Satz: »Ich lege gegen den Bescheid vom... Widerspruch ein. Eine inhaltliche Begründung werde ich nach einer Beratung unaufgefordert nachreichen.« Dann könnte man um einen Beratungstermin in der Arbeitsagentur bitten. Donath: »Bestehen nach dieser Beratung immer noch Zweifel, helfen das Arbeitslosenzentrum und das Frauenarbeitslosenbüro. Gewerkschaften beraten darüber hinaus ihre Mitglieder.« Der Widerspruch sollte unverzüglich erfolgen.
Wer noch Fragen hat, kann das Arbeitslosenbüro während der Weihnachtsferien unter der e-mail: maspern@web.de erreichen. Dort ist auf Anfrage ein Musterwiderspruch erhältlich.
Das Arbeitslosenzentrum weist daraufhin, dass bei Vorlage des ALG II-Bescheides beim Einwohnermeldeamt der Stadt Paderborn (in anderen Gemeinden nachfragen) eine Rundfunkbefreiung gewährt wird. Mit dieser Befreiung können Betroffene zur Telefongesellschaft gehen und die Übernahme eines Teils der Telefonkosten beantragen.
Das Arbeitslosenzentrum Paderborn, Tel. 05251/282472 hat am 5. Januar von 10 bis 16 Uhr eine Hotlinie eingerichtet und ist ab 12. Januar zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.

Artikel vom 29.12.2004