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Onkel vergeht sich
an seiner Nichte

Milde Strafe für Kinderschänder

Von Hubertus Hartmann
Hövelhof/Paderborn (WV). Der scheinbar gute Onkel entpuppte sich als Kinderschänder. Ein 31-jähriger Mann aus Hövelhof hat seine 13-jährige Nichte sexuell missbraucht, als das Mädchen in seinem Haus übernachtete. Er kam jedoch mit einer vergleichsweise milden Strafe davon.

Seine Ehefrau und die Eltern des Mädchens waren verreist, da schlich sich der Angeklagte nachts in das Gästezimmer und fiel über Alina her. »Das Opfer war dem Täter schutzlos ausgeliefert«, sagte Staatsanwalt Karl Oppenkamp.
»Ich habe mich gewehrt, aber er hat mich ausgezogen und sich auf mich gesetzt«, schildert Alina das Geschehen. »Ich konnte nicht weg, er hat mir weh getan.« Er wolle seinen Spaß, habe der Onkel zu ihr gesagt. Dann aber irgendwann aufgehört und geäußert, er wisse nicht, warum er das getan habe. Im Prozess bat er um Verzeihung. »Es tut mir leid.«
»Der Angeklagte hat das Vertrauen schamlos ausgenutzt und das Kind zu sexuellen Handlungen gezwungen«, stellte Richter Stephan Schäfer fest.
Sofort am nächsten Morgen erzählte Alina ihrer Tante und der Oma: »Er hat mich vergewaltigt«. Doch ihr Onkel stritt alles ab. »Seine Nichte als Lügnerin hinzustellen, ist besonders infam«, bemerkte Opfer-Anwalt Dirk Thenhausen aus Bielefeld. Erst als DNA-Spuren an Alinas Körper den sexuellen Missbrauch eindeutig belegten, rang sich der Täter zu einem »taktischen Geständnis« durch, wie Thenhausen es nannte.
Die Opfer kämen in solchen Verfahren eigentlich immer zu kurz, beklagte Staatsanwalt Karl Oppenkamp. Er forderte zwei Jahre und drei Monate Haft.
Obwohl auch Richter Schäfer von einer »Straftat mit erheblichem Gewicht« sprach, verhängte die Jugendschutzkammer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte tausend Euro Geldbuße und seinem Opfer 3 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Artikel vom 29.12.2004