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GEMEINDE HIDDENHAUSEN- DER BÜRGERMEISTER -ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGAufstellung des Bebauungsplanes Nr. Su 4
»Gewerbegebiet an der Unteren Wiesenstraße«
I.  Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 10. 6. 2002 aufgrund des § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 8. 1997 (BGBl. I Seite 2141), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. 4. 2002 (BGBl. I Seite 1250), beschlossen, den Bebauungsplan Nr. Su 4 »Gewerbegebiet an der Unteren Wiesenstraße« für die in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichneten Grundstücke aufzustellen:

Der vorstehende Beschluss wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBl. I S. 2414) öffentlich bekannt gemacht.
II. Für die oben genannte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Su 4 »Gewerbegebiet an der Unteren Wiesenstraße« soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 9. 2004 (BGBl. I S. 2414) in einem öffentlichen Anhörungstermin am
Donnerstag, den 13. 1. 2005, um 18.30 Uhr im großen Fraktionsraum,Zimmer 101 des Rathauses der Gemeinde Hiddenhausen,Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausenerfolgen.
In diesem Anhörungstermin werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern. Im Anschluss an den vorgenannten Termin können die Planunterlagen bis einschließlich 14. 2. 2005, während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Zimmer 22, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können Vorschläge bzw. Anregungen zu den Planungsabsichten schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden.
Hiddenhausen, den 22. Dezember 2004
Veröffentlicht am 4. 1. 2005
gez. (Rolfsmeyer)

Artikel vom 04.01.2005