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Zuzahlungsbefreiung:
Anträge wieder neu stellen

Arzneimittel: Apothekerschaft erläutert Verfahrensweise

Altkreis Halle (WB). Wenn Apotheker Günter Ostmeier, Sprecher der Apothekerschaft Kreis Gütersloh, auf das Thema Arzneimittelzuzahlungen zu sprechen kommt, fühlt er sich an den Sketch »Dinner for one« erinnert, der am Jahresausklang regelmäßig über den Bildschirm flimmert.

Das geflügelte Wort von der »gleichen Prozedur wie in jedem Jahr« trifft auch auf alle Patienten zu, die sich von der Zuzahlung befreien lassen müssen. »Mit dem Jahreswechsel verlieren wiederum sämtliche Zuzahlungsbefreiungen ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden«, erläutert Günter Ostmeier.
Ein Blick zurück: Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2004 müssen alle Patienten so lange Zuzahlungen in der Apotheke, beim Arzt und im Krankenhaus leisten, bis die Gesamtsumme zwei Prozent des Bruttoeinkommens erreicht hat. Für chronisch Kranke, wie Diabetiker und Asthmatiker, gilt ein Wert von einem Prozent. Erst mit Erreichen dieser Summe stellt die Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres eine Zuzahlungsbefreiung aus.
»Es steht außer Frage, dass die Kassen von den erhöhten Zuzahlungen und der sinkenden Befreiungsquote profitieren«, so Apotheker Ostmeier. »Allerdings müssen sie nunmehr jährlich 20 Millionen Befreiungsanträge neu bearbeiten und somit einen noch höheren Verwaltungsaufwand betreiben.« In den vergangenen Wochen hat Ostmeier zudem ein ganz neues Phänomen beobachtet - das so genannte Dezember-Fieber.
Belege sorgfältig
aufbewahren
»Viele Patienten nutzen die Gelegenheit, vor Auslaufen ihrer Befreiung noch einmal den Arzt aufzusuchen oder sich mit Arzneimitteln über mehrere Monate zu bevorraten«, weiß er aus Beobachtungen.
Wie schon im Vorjahr raten die Apothekerinnen und Apotheker im Kreis Gütersloh dringend dazu, sämtliche Belege über gezahlte Zuzahlungen in der Apotheke, beim Arzt oder im Krankenhaus zu sammeln und sorgfältig aufzubewahren. Günter Ostmeier: »Sobald sich die Summe der Zuzahlungen wieder den gesetzlich festgelegten Obergrenzen nähert, sollte man sich unbedingt an seine Krankenkasse wenden.«
Die Kassen sind dazu verpflichtet, kostenlos über die Befreiungstatbestände zu beraten. Ostmeier stellt klar, dass die Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Zuzahlungen der Kunden einzuziehen und in voller Höhe mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verrechnen: »Die Zuzahlungen erhöhen nicht unser Einkommen, sondern dienen ausschließlich dazu, die Ausgaben der GKV zu senken.«
Eine Ausnahme gilt vom Jahr 2005 an für Heimbewohner, die Sozialhilfe beziehen. Sie sind vom Jahresbeginn an von direkten Zuzahlungen befreit.
»Wir sind froh, dass das Bundesgesundheitsministerium damit den Anregungen unter anderem aus der Apothekerschaft gefolgt ist, in denen wir auf die gravierenden Auswirkungen einer jeweils zu Jahresbeginn sehr hohen Belastung für Heimbewohner hingewiesen haben«, erläutert Günter Ostmeier.
Wie sieht die Neuregelung aus? Die Heimbewohner erhalten von ihrem Sozialhilfeträger ein Darlehen in Höhe des maximalen Zuzahlungsbetrages von 41,40 Euro. Dieses Darlehen wird anschließend ratenweise von ihrem Taschengeld abgezogen.

Artikel vom 27.12.2004