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Rainer Opfer kauft
das Piano zurück

Beliebte Kneipe bleibt erhalten


Gütersloh (wow). Das Geheimnis um die Zukunft der bekannten Gütersloher Gaststätte »Piano» ist gelüftet. Per E-Mail teilte die Diplom-Kauffrau Martina Opfer gestern am frühen Nachmittag aus Berlin mit, dass die A & M Grundstücks GbR das Objekt an der Feldstraße gekauft habe. Über die Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.
Man wolle das »Piano« in der Tradition des verstorbenen Wirtes und Inhabers Walter Schmäling weiter führen. Bisher sei der Öffentlichkeit der Abschluss des Kaufvertrages nicht mitgeteilt worden, weil die Genehmigung des Nachlassgerichtes noch ausstand. Martina Opfer: »Seit Mittwoch liegt diese Genehmigung vor.«
Die Gesellschaft gehört der Familie Opfer, Tochter Martina Opfer ist ihre Sprecherin. »Wir fühlen uns Walter Schmäling seit vielen Jahren stark verbunden, da er bereits vor seiner Selbständigkeit mehrere Jahre für unsere Familie in leitender Stellung tätig war«, erklärte sie.
Walter Schmäling arbeitete Anfang der 70er Jahre für ihren Vater Rainer Opfer. Die damalige Firma hatte mehrere Kneipen in der Region erfolgreich aufgebaut, darunter auch das »Schwarze Schaf« in Lippstadt. Walter Schmäling machte sich danach 1978 selbständig.
»Wir wären schlecht beraten, wenn wir so eine gut gehende Kneipe einfach sterben ließen«, sagte am Donnerstag Rainer Opfer, der in Gütersloh wohnt, auf Anfrage des WESTFALEN-BLATTes. Derzeit arbeitete man an einer neuen Konzeption für die bekannte Gütersloher Gaststätte. Ob das beliebte Lokal weiterhin »Piano« heißen werde, ließ Opfer gestern völlig offen. »Wir wollen noch nicht über ungelegte Eier sprechen.«
Kurios: Walter Schmäling hatte 1998 das Gebäude für 1,2 Millionen Mark gekauft, weil ihm der Pachtvertrag für das »alte Piano« an der Kökerstraße gekündigt worden war. Der Inhaber dieser Immobilie hieß schon damals Rainer Opfer, seine Tochter Martina hatte zu Beginn der 90er Jahre selbst hinter dem Tresen gestanden. Der Name der damaligen Gaststätte: »Blaues Haus«.

Artikel vom 24.12.2004