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Lisa Loch (19) bekommt 70 000 Euro

Stefan Raab muss für Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlen


Essen (dpa). TV-Moderator Stefan Raab und der Fernsehsender Pro Sieben müssen wegen derber Späße mit der Essener Schülerin Lisa Loch (19) endgültig 70 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) wies die Beschwerden der Verfahrensbeteiligten gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 4. Februar wegen »fehlender grundsätzlicher Bedeutung« zurück. Damit ist das OLG-Urteil rechtskräftig. Die Vorinstanz hatte das Schmerzensgeld wegen schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der jungen Frau verhängt. Raab hatte die Gymnasiastin Ende 2001 bei der Wahl zur »Miss Rhein-Ruhr« entdeckt und sie anschließend in seiner Sendung »TV Total« (ProSieben) allein auf Grund ihres Namens in die Nähe der Pornobranche gerückt. Die Schülerin hatte dem Gericht erklärt, sie sei zum Gespött ihrer Schule geworden und hätte Beleidigungen auf der Straße über sich ergehen lassen müssen. Raab-Anwalt Heiko Klatt: »Es war nicht die Absicht, eine Privatperson in einer Weise zu diskreditieren, dass sie darunter leidet.« Durch Interviews und Fernsehauftritte habe Lisa Loch allerdings auch dazu beigetragen, dass das Thema bis heute in der Öffentlichkeit geblieben sei.

Artikel vom 24.12.2004